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KFZ Unfallgutachter – Wissenswertes zu den Aufgaben

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Wenn Sie in einen Autounfall verwickelt werden, an dem Sie keine Schuld tragen, muss die gegnerische KFZ-Versicherung die Kosten für den entstandenen Schaden übernehmen. Das heißt für Sie, dass die Höhe der Kosten gründlich geprüft und möglichst genau festgestellt werden muss. In der Regel verzichten die meisten KFZ-Versicherungen bei kleineren Schäden auf einen Sachverständigen. Anders ist es bei größeren Schäden. Hier wird ein KFZ Unfallgutachter benötigt. Dieser beziffert dann den Schaden genau. Erfahren Sie hier, wann ein Gutachter erforderlich ist, wer die Kosten für diesen trägt und bei dem Gutachten wichtig ist.

Beauftragung eines Gutachters

Viele Autofahrer sind unzureichend darüber informiert, wann sie nach einem Verkehrsunfall überhaupt einen Gutachter anfordern dürfen und ob sie für die Kosten selbst aufkommen müssen. Zur Sicherheit sollte man nach jedem Unfall einen Gutachter nach Rat fragen. Dieser kann vor Ort bestimmen, ob für den entstandenen Schaden ein Gutachten nötig ist oder nicht. Zudem bestimmt der Gutachter vorwiegend direkt vor Ort, ob ein Kostenvoranschlag ausreichend ist oder doch ein umfangreiches Gutachten für die Kostenerstattung benötigt wird.

Bestimmungen für einen Sachverständigen

In der Regel kann der Geschädigte selbst bestimmen, welcher KFZ Unfallgutachter den entstandenen Schaden einschätzen soll. Wichtig ist dabei zu beachten, dass der Gutachter unabhängig arbeitet und lediglich den entstandenen Schaden begutachtet und zu einer neutralen Einschätzung kommt. Fordern Sie daher umgehend einen KFZ Unfallgutachter Ihrer Wahl an, der den Schaden neutral und objektiv einschätzen kann. Ein Gutachten ist nicht nur bei einem KFZ Haftpflichtschaden erforderlich, sondern kann auch bei einem Kasko Schaden in Betracht gezogen werden. Dabei sollten Sie beachten, dass vor dem Gutachten zuerst die eigene Versicherung informiert werden muss. Es kann daher auch möglich sein, dass die Versicherung einen Gutachter beauftragen wird. Dies wird Ihnen bei der Meldung an die Versicherung in der Regel mitgeteilt.

Verschiedene Arten von Gutachten

KFZ Gutachter übernehmen nicht nur Unfallgutachten. Zu ihrer Zuständigkeit gehören auch Kurzgutachten sowie Haftpflichteinschätzungen und Oldtimergutachten. Bei letzterem ist es besonders wichtig, einen Fachmann hinzuzuziehen, der den genauen Schaden möglichst genau einschätzen kann. Kurzgutachten werden hingegen vom Gutachter immer dann vorgeschlagen, wenn es sich um kleinere Schäden handelt. Kurzgutachten sind etwas umfangreicher als ein normaler Kostenvoranschlag und werden im Rahmen der Haftpflicht erstellt.

Die Kosten

Die Höhe der Kosten für einen Gutachter ist von der Größe des Schadens abhängig. Der Gutachter untersucht den Schaden, dokumentiert diesen umfangreich und erstellt dann einen Schadensüberblick samt Reparaturkosten. Die Kosten für das fertig erstellte Gutachten können daher sehr unterschiedlich ausfallen. In der Regel trägt derjenige die Kosten, der den Unfall verursacht hat. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld, wie die Abwicklung der Kosten gehandhabt wird.


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