Vor dem Kauf ein Wertgutachten für Oldtimer anfertigen lassen
Oldtimer erwecken in uns besondere Erinnerungen an Fahrzeuge, die wir selbst in unserer Jugend gefahren haben oder von denen wir fasziniert waren. Schon allein der Anblick des alten Fahrzeugs reicht in der Regel aus, um sich selbst wieder von dem Fahrzeug zu begeistern und die schon längst verlorenen Gefühle für das Fahrzeug erneut zu wecken. Fasziniert von dem längst vergessenen Vibrieren des Lenkrads ohne Servolenkung, dem bulligen Sound des Motors, dem schräg quietschenden Geräusch eines Fahrzeugteils oder auch anderen Erinnerungen wie der erste Kuss lassen wir uns schnell zum Kauf des alten Fahrzeugs verleiten. Doch Vorsicht sei hier geboten! Denn bei alten Fahrzeugen gilt es neben der Nostalgie auch die inneren Werte bewerten zu lassen, damit Kostenfallen nicht den Fahrspaß oder die nostalgischen Erinnerungen an das Fahrzeug verderben. Vor dem Kauf sollte man daher ein spezielles Wertgutachten für Oldtimer anfertigen lassen, z. B. bei Haydar Saygi, um den Marktwert des Fahrzeugs genau zu ermitteln.
Was ist ein Wertgutachten für Oldtimer?
Ein Wertgutachten für Oldtimer dient dazu, den Marktwert des Fahrzeugs zu beziffern. Der Marktwert ist im Ergebnis des Gutachtens der Preis, der am privaten Fahrzeugmarkt beim An- oder Verkauf des Oldtimers zum Zeitpunkt des Wertgutachtens erzielt würde. Das Wertgutachten selbst kann ein Bewertungsgutachten oder ein Bewertungsbericht sein. Das Bewertungsgutachten ist sehr detailliert. Dabei wird sogar der Wert einzelner Baugruppen, technischer Umbauten und Restaurierungen ermittelt. Zudem wird die Historie des Fahrzeugs verfolgt. Das Bewertungsgutachten empfiehlt sich für sehr teure und sehr seltene Fahrzeuge. Der Bewertungsbericht ist ein vereinfachtes Bewertungsgutachten. Der Marktwert wird hier auf Basis von Kaufbelegen, Reparaturarbeiten und Schäden berechnet. Auch dient das Wertgutachten als Nachweis für den Oldtimerstatus des Fahrzeugs.
Was muss das Wertgutachten unbedingt enthalten?
Wer den Oldtimer für den allgemeinen Straßenverkehr zulassen möchte, muss dafür eine Versicherung abschließen. Die Versicherer setzen für den Abschluss des Versicherungsvertrages voraus, dass der Versicherungsnehmer für den Oldtimer neben dem Marktwert zusätzlich den Wiederbeschaffungswert und ggf. den Wiederherstellungswert des Fahrzeugs nachweist, um die Versicherungsbeiträge ermitteln zu können. Der Wiederbeschaffungswert ist der Geldbetrag, der im Falle eines Unfalls für die Wiederbeschaffung eines Fahrzeugs gleichen Wertes und gleicher Art zu leisten wäre. Er ist maßgebend für die Haftpflichtversicherung und dient der Abwicklung eines Haftpflichtschadens. Der Wiederbeschaffungswert kann auch maßgebend für die Vollkaskoversicherung sein. Übersteigen aber die Investitionen in das Fahrzeug den Wiederbeschaffungswert kann der Versicherungsnehmer diesen Mehraufwand als Wiederherstellungswert versichern lassen. Der Wiederherstellungswert ergibt sich aus der Differenz der belegbaren Investitionen in das Fahrzeug zum Wiederbeschaffungswert. Die Versicherer bieten dann regelmäßig an, den Wiederherstellungswert zu versichern. Das Wertgutachten muss daher neben dem Marktwert auch den Wiederbeschaffungswert und den Wiederherstellungswert beziffern.
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