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Autovermietung – was erlaubt und nicht erlaubt ist

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Grundsätzlich können alle Personen, die mindestens 1 Jahr im Besitz eines Führerscheins sind, bei einer Autovermietung ein Fahrzeug mieten. Doch wer ein Auto mieten möchte, der muss sich an einige Regeln halten, die von Mietfirma zu Mietfirma unterschiedlich sind. Dazu sollten sich Mietkunden genau informieren.

 

Wer kann ein Auto mieten?

Jeder der sich im Besitz eines Führerscheins befindet. Bei den meisten Vermietern müssen sich Mietkunden zudem mindestens ein Jahr lang im Besitz eines Führerscheins befinden. Doch diese Regelung gilt nicht immer für alle Fahrzeuge. Beim Mieten eines leistungsstarken Fahrzeugs wird von der Autovermietung oft ein höheres Mindestalter festgelegt. Möchten Sie beispielsweise einen Lamborghini mieten, kann das Mindestalter auch auf 23 oder 27 Jahre festgelegt sein. Außerdem sind Vermieter nicht dazu verpflichtet, an eine Person ein Auto zu vermieten. Daher sollten Sie sich vorher beim jeweiligen Vermieter informieren, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein Auto zu mieten.

 

Die Regelung des Spritverbrauchs

Autovermietungen haben bezüglich des Spritverbrauchs unterschiedliche Regelungen. Am einfachsten ist die Regelung voll-voll. Sie erhalten den Mietwagen vollgetankt und geben diesen auch vollgetankt wieder zurück. Manche Vermieter vergeben Gratiskilometer. Das klingt gut, ist jedoch nicht immer lohnenswert. Wird die Zahl der vergebenen Gratiskilometer überschritten, entstehen zusätzliche Kosten. Je nachdem, wie hoch die Zahl der kostenlosen Kilometer überschritten wird, kann das Mieten eines Fahrzeuges sehr kostspielig werden. Daher sind Mietautos mit Gratiskilometer nur zu empfehlen, wenn Sie sich sicher sind, dass die vergebenen Gratiskilometer nicht überschritten werden.

 

Auslandsfahrten nicht immer erlaubt

Bei Unwissenheit kann eine Grenzüberschreitung mit dem Mietfahrzeug zum Problem werden, denn nicht bei allen Vermietern sind Auslandsreisen erlaubt. Erkunden Sie sich daher im Vorfeld, ob und in welche Länder Sie mit dem Leihfahrzeug fahren dürfen. Halten sich Mieter nicht an Länderbeschränkungen kann dies teuer werden. Insbesondere dann, wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden. Fahrzeug- und Personenschäden sind nicht versichert, da durch die Versicherung der Autovermietung kein Versicherungsschutz gegeben ist.

 

Selbstbehalt bei Versicherungsschutz

In der Regel ist das Mietfahrzeug versichert. Tritt ein Schaden auf, müssen Sie selbst nicht für die Kosten der Reparatur aufkommen. Es gibt jedoch oft einen Selbstbehalt. Kleinere Schäden müssen daher selbst bezahlt werden. Der Selbstbehalt kann 500 Euro oder auch 1.000 Euro betragen. Dies ist ein wichtiges Detail, damit Sie im Schadensfall nicht zu tief in die Tasche greifen müssen. Oft können Sie zwischen verschiedenen Versicherungs-Varianten wählen. Dadurch haben Sie Einfluss auf die Höhe des Selbstbehalts. Zwar steigt der Mietpreis bei einem geringeren Selbstbehalt, allerdings werden Sie bei einem Unfall nicht mit hohen Zahlungen konfrontiert. So ersparen Sie sich den möglichen Ärger und wissen, was Sie im Falle einer Verschuldung eines Unfalls zu bezahlen haben.


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