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Kfz Sachverständiger - Ausbildung und Aufgaben

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Jeder kann an einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug beteiligt sein. Doch bei der Bewertung fehlt den meisten die notwendige Qualifikation, um den Schaden verlässlich zu beurteilen. Um hier auch gerichtlich verwertbare und eindeutige Beurteilungen zu erhalten wurde der Berufsstand des Kfz-Sachverständigen geschaffen.
Bevor sich ein Interessent zum Kfz Sachverständigen ausbilden lassen kann, muss er über eine einschlägige Berufsausbildung sowie die dazu passende Zusatzqualifikation verfügen. Gern werden Kfz-Mechaniker Meister und Kfz-Techniker ausgewählt. Karosserieschlossermeister verfügen genauso wie Zweirad-Mechaniker-Meister über die notwendigen fachlichen und beruflichen Fähigkeiten. Hat der Betreffende ein Diplom in den Ingenieurwissenschaften an der Universität oder Fachhochschule erworben, so berechtigt dieses ihn ebenfalls an der Teilnahme. Damit die zukünftigen Gutachter während der Zusatzausbildung ihre beruflichen Tätigkeiten nicht unterbrechen müssen, werden die zugehörigen Seminare an Wochenenden oder im Block angeboten.
Neben der besonderen Sachkunde muss der Gutachter unparteilich sein. Das Gleiche gilt für die Unabhängigkeit. Nur wenn er diese Tugenden erfüllt, ist er ein adäquater Gesprächspartner für die ihn beauftragenden Privatpersonen und Unternehmen, für die er die individuellen Schadenskalkulationen erstellt.
Während seiner Ausbildung wird er in den Rechten und Pflichten seines neuen Aufgabenfeldes unterrichtet. Dazu zählen Fahrdynamik und die Motorkunde. Diese werden durch die Antriebs- und Fahrlehre ergänzt. Außerdem muss der Kfz Sachverständige wissen, welche Räder- und Reifentypen es gibt. Die Themenschwerpunkte Fahrzeugbewertung, Reparaturkostenkalkulation und Versicherungslehre runden einen Teil der Ausbildung ab. Der Abschluss erfolgt im Rahmen der Fachverbandsprüfung. Diese wird von der DESAG oder Deutschen Sachverständigen Gesellschaft mbH abgenommen, die wiederum mit dem Berufsfachverband für Sachverständige die betreffenden Aufgaben ausarbeitet.
Sobald der Kfz Sachverständige seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, darf er eigenverantwortlich Schadensgutachten anfertigen. In ihnen werden sowohl die Höhe als auch der Umfang des betreffenden Schadens festgehalten. Auf diesem Weg erfolgt auch die Beweissicherung. Die Unterlagen sind für die Haftpflichtversicherungen der Unfallgegner bestimmt. Der betreffende Gutachter fertigt außerdem eine Analyse sowie eine Dokumentation an. Aus diesen Daten erstellt er die Reparaturkostenkalkulation. Sollte das Fahrzeug so beschädigt worden sein, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, dann ist diese Kalkulation auf keinen Fall zielführend.
Danach erfolgt die Ermittlung des zu übernehmenden Schadens. Die Aufteilung ist von der Perspektive der Partei abhängig, die den Unfall verschuldet hat. Hat der verursachende Unfallgegner einen Sachverständigen, der von seiner Versicherung beauftragt worden ist, dann sollte sein Kontrahent ebenfalls einen unabhängigen Kfz Sachverständigen wie beispielsweise der Firma Auto-Experts Tassone GmbH mit der Beurteilung des Schadens und der damit verbundenen Kosten beauftragen. Das ist deshalb von Bedeutung, weil die zur Zahlung verpflichtete Versicherung die Regulierung möglichst niedrig ausfallen lassen möchte.
Ergänzend zur Wertminderung ermittelt der Gutachter die Kosten für den Leihwagen und den Abschleppdienst. Dazu kommen die Schadensersatzforderungen während des Nutzungsausfalls. In manchen Fällen muss noch ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, dessen Kosten ebenfalls in die Berechnung einfließen müssen.


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